Wenn die Polizei zur Abschiebung klingelt ...

Neuerdings werden Abschiebungen nicht mehr angekündigt.
Neuerdings dürfen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden.
Irgendwann, gern mitten in der Nacht, damit keine Gutmenschen dabei stören, steht also die Polizei vor der Tür der Flüchtlinge, klingelt, klopft und verlangt lärmend Eintritt.

Nun der Funfact:
die müssen klopfen und klingeln - aber der Flüchtling muss nicht öffnen.
Man muss der Polizei die Tür öffnen, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hat - aber den bekommt sie nicht zum Zwecke einer Abschiebung.
Also kann der Flüchtling die Tür öffnen, muss es aber nicht tun und das sollten Helfer den Betroffenen im Vorfeld sagen.
Wer also Flüchtlinge kennt, die in einer Wohnung/Haus leben und nicht in Unterbringungen, sollte ihnen dieses Detail kommunizieren.

Statt die Tür völlig übernächtigt im Schlafanzug zu öffnen und sich damit in eine wirklich demütigende Situation zu begeben, können die Betroffenen zB Freunde anrufen oder sich erst einmal in Ruhe ankleiden.
So einem Pulk "Abschiebungs-Dienstleister" tritt man evtl. lieber gewaschen, frisiert und bekleidet entgegen.

Ob man sich durch eine verschlossen bleibende Tür nachhaltig einer Abschiebung entziehen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber man kann die Situation für sich selbst etwas würdevoller gestalten.

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