Verbraucherschutz Hamburg

Strange days ...

Gerade habe ich den Verbraucherschutz Hamburg angerufen.
Eine freundliche Stimme erklärte mir, dass die nun folgende Rechtsberatung mich 1,50 Euro die Minute kosten würde, sobald einer der Berater dranginge.

Dann hob eine der Beraterinnen ab, sagte nichts und als ich "Hallo?!" sagte, lachte sie und legte auf.

Ob mich das jetzt 1,50 Euro gekostet hatte?
Naja, glückliche Menschen heitern ja auf und da ich eine Frage habe und der Beratung bedarf, rief ich unverdrossen erneut an.

Beim zweiten Mal legte die (oder eine andere) Beraterin nicht auf, aber im Nachhinein deucht mir, hat es mich 1,50 Euro die Minute gekostet, dass ich ihr erklärt habe, dass sie nie eine Rechnung an ein Reiseunternehmen zahlen sollte, bevor sie nicht einen Sicherungsschein über die Insolvenzversicherung des Reiseunternehmens bekommt, da ihr Geld sonst nämlich *futsch* ist, wenn das Reiseunternehmen pleite geht und keine Insolvenzversicherung abgeschlossen hatte.

Leider war das meiner freundlichen Beraterin vollkommen unbekannt.

Noch leiderer fordert nun aber gerade ein Reiseunternehmen von mir richtig viel Geld - Termin *sofort* und schreibt sehr nett:
"Den Sicherungsschein über die Insolvenzversicherung werden wir Ihnen schnellstmöglich nachreichen. Die Formalitäten sind sehr aufwändig und daher noch nicht vollständig abgeschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
"

Nö, da habe ich überhaupt kein Verständnis, denn nach genau der Insolvenzversicherung hatte ich mich ausdrücklich erkundigt, als mich das Unternehmen von seiner Neugründung informiert hatte und man hatte zugesichert, diese Versicherung läge nachweisbar vor.

Und das war mich wichtig, denn sollte ein Reiseunternehmen plötzlich insolvent sein, bekommt man das Geld von einer Versicherung zurück, statt relativ hoffnungslos mit Ansprüchen an ein insolventes Reiseunternehmen dazustehen.

Und zu Zeiten einer Wirtschaftskrise soll es vorkommen, dass auch Reiseunternehmen pleite gehen ... *grummel*

Sehr schön.
Meine Frage, ob und wie ich jetzt aus dem Vertrag komme oder wie lange ich warten muss, ob noch Sicherungsscheine nachgereicht werden oder ob ich gar zu einer Zahlung verpflichtet bin - kann eigentlich nicht sein, oder? - ist noch nicht beantwortet, aber immerhin verspricht man einen Rückruf ...


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Das mit dem Rückruf wurde gehalten und mittlerweile war man auch informiert.
Also:
bevor mir der Sicherungsschein nicht vorgelegt wird, bin ich nicht zur Zahlung verpflichtet.
Damit ich die Chance notfalls auf ein anderes Reiseunternehmen zu wechseln, wurde mir geraten, eine Frist von 14 Tagen zur Vorlage zu setzen und dann von meinem Vertrag zurückzutreten.
Hilfreich ist dazu der § 651k BGB


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Erstaunlich, nach meiner doch eher skeptischen Nachfrage, dankt mir die Reiseorganisation für mein Vertrauen. Aha.
Besonders putzig finde ich:
Natürlich müssen Sie noch keine Anzahlung leisten, solange Sie den Sicherungsschein noch nicht in den Händen halten!!
Vielleicht hätten wir dieses zusätzlich explizit in unserem Brief erwähnen sollen.

Ja, da der Brief eine Rechnung mit beigelegtem Überweisungsformular und Zahlungsmodalität "sofort" war, wäre ein explizites "doch nicht sofort" nett gewesen, denn ich dachte, die meinten das direkte "sofort" und nicht das spätere "sofort".
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Ich habe nun auch geschrieben
nach § 651k BGB setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen, also bis zum 23.02.10, uns den Sicherungsschein der Insolvenzversicherung nachzureichen.
Ansonsten treten wir von unserem Vertrag zurück.


Nebenbei habe ich bereits Kontakt zu einer anderen Reiseorganisation aufgenommen und hoffe aber insgeheim, dass wir nun nicht zum dritten Mal den Formularstapel ausfüllen müssen, der anfällt, wenn man sein Töchterlein für ein Jahr nach Australien schubst.

Ich ziehe so etwas magisch an ...
aber vielleicht nutzt dieser Blogeintrag via Google ja irgendwann irgendwem

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